Bei der Nutzung vieler Dienste im Internet kommt es zu einem Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Betreiber des Dienstes. Dabei sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dienstanbieters zu akzeptieren. Damit ein solcher Vertrag zustande kommen kann, ist bei Kinder zwischen 7 und einschließlich 17 Jahren nach § 107 BGB die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters notwendig, wenn durch den Vertrag das Kind nicht nur rechtliche Vorteile erlangt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Geschäftsbedingungen vorsehen, dass erfasste Daten anderweitig genutzt werden.