> <i>„(1) Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. > (2) Das Kind hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.“</i>
> <i>„§ 107 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.“</i>
> <i>„(1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife. […]“ </i>
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Unsere jungen Tutoren zwischen 9 und 16 Jahren arbeiten regelmäßig gemeinsam an ihren Workshops, die sie dann für gleichaltrige Kinder und Jugendliche leiten.
<!-- Links zu Veranstaltungen müssen bei Gelegenheit richtig gemacht werden --> Der Teckids e.V. finanziert sich, neben den geringen Mitgliedsbeiträgen und teilweisen Teilnehmerbeiträgen, ausschließlich durch Spenden. Spenden helfen uns bei der Durchführung von Veranstaltungen wie denen des Projekts [Hack’n’Fun](https://hacknfun.camp). Vor allem sind wir aber in der täglichen Vereinsarbeit auf finanzielle Mittel angewiesen. Zu den täglichen Aktivitäten gehören unter anderem:
WIr entschuldigen uns für entstandene Unannehmlichkeiten. Unseren Erkenntnissen nach bestand zu keinem Zeitpunkt eine unmittelbare Gefahr für die Bevölkerung und die Umgebung.