Zen beenden
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content/pages/de/kleingedrucktes/agb_freizeiten.md:52
Deutsch type: Title ##
5. Widerruf, Rücktritt durch Teilnehmende und Nichterscheinen
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content/pages/de/kleingedrucktes/agb_freizeiten.md:55
Deutsch type: Plain text
Teilnehmende können bis zur bei der Anmeldung angegebenen Frist ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme zurücktreten. Der Rücktritt erfolgt schriftlich per E-Mail. Der Teckids e.V. ist berechtigt, in diesem Fall ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 10 € in Rechnung zu stellen, das bei der Rückzahlung eines schon geleisteten Teilnehmerbeitrags verrechnet wird.
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content/pages/de/kleingedrucktes/agb_freizeiten.md:58
Deutsch type: Plain text
Nach Ablauf der Frist ist der Rücktritt nur aus wichtigem Grund möglich. Der Rücktritt erfolgt schriftlich per E-Mail. Der Teckids e.V. ist nur dann zur Erstattung verpflichtet, wenn er selber von den im Auftrag der Teilnehmenden gebuchten Leistungen von Lieferanten (z.B. Beherbergungsbetriebe, Fahrbetriebe, usw.) noch zurücktreten kann, darüber hinaus sind die Teilnehmenden in jedem Fall zur Zahlung von Ausfallkosten in Höhe von 50% des Teilnehmerbeitrags verpflichtet.
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content/pages/de/kleingedrucktes/agb_freizeiten.md:60
Deutsch type: Plain text
Bei Nichterscheinen zum gebuchten Freizeit- oder Workshopangebot ohne vorherige Abmeldung per E-Mail oder Telefon erfolgt keine Erstattung, außerdem ist der Teckids e.V. zur Erhebung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10% des Teilnehmerbeitrags, mindestens jedoch 10 € und höchstens 20 €, berechtigt.
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content/pages/de/kleingedrucktes/agb_freizeiten.md:61
Deutsch type: Title ##
6. Haftung
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content/pages/de/kleingedrucktes/agb_freizeiten.md:64
Deutsch type: Plain text
Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet der Teckids e.V. nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
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content/pages/de/kleingedrucktes/agb_freizeiten.md:66
Deutsch type: Plain text
Der Teckids e.V. haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die durch einen Drittdienstleister (z.B. zur Erbringung von Fahrt- oder Unterkunftsdienstleistungen) ohne Verletzung einer Vertrags- oder Sorgfaltspflicht des Teckids e.V. verursacht werden.
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content/pages/de/kleingedrucktes/agb_freizeiten.md:67
Deutsch type: Title ##
7. Schlussbestimmungen
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content/pages/de/kleingedrucktes/agb_freizeiten.md:69
Deutsch type: Plain text
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Bonn.
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content/pages/de/kleingedrucktes/agb_freizeiten.md:70
Deutsch type: Plain text
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder anderer Vertragsbestandteile unwirksam werden, so wird hierdurch nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen berührt. An ihre Stelle treten dann die entsprechenden gesetzlichen Regelungen.
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content/pages/de/verein/handreichungen.md:1 content/pages/de/verein/paedagogisches_leitbild.md:1
Deutsch type: YAML Front Matter: author
Teckids
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Deutsch type: YAML Front Matter: title
Handreichungen
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content/pages/de/verein/handreichungen.md:8
Deutsch type: Title ##
Umgang mit Medien ist mehr als Internet und Zocken
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content/pages/de/verein/handreichungen.md:13
Deutsch type: Plain text
Wir sehen das Surfen im Internet und das Spielen am Computer oder Smartphone als einen netten Zeitvertreib. Wir wollen Kindern und Jugendlichen zeigen, was für tolle andere Dinge man am Computer noch machen kann. Technik und Medien bieten eine Vielzahl von möglichen Aktivitäten. Von dem Erstellen eines kleinen Hörspiels, über das Programmieren von Robotern, bis hin zum Programmieren eines eigenen Computerspiels. Und das alles lässt sich in kurzer Zeit erlernen. Und das Ganze macht auch noch Spaß!
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content/pages/de/verein/handreichungen.md:16
Deutsch type: Plain text
Wir empfehlen Eltern, gemeinsam mit den Kindern ein Konzept zu erarbeiten, wie und wozu Technik und Medien genutzt werden. Dabei sollen sowohl die Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung als auch die Möglichkeiten zur Nutzung bei Recherchen z.B. für die Schule Berücksichtigung finden.
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content/pages/de/verein/handreichungen.md:17
Deutsch type: Title ##
Medienzeit
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content/pages/de/verein/handreichungen.md:23
Deutsch type: Plain text
Durch strikte Medienzeiten, bzw. Nutzungszeiten für Soziale Medien wird das Kind deutlich eingeschränkt. Zudem wird nicht zwischen der Nutzung für Hausaufgaben, zur eigenen Weiterbildung und der Nutzung zu Unterhaltungszwecken unterschieden. Dennoch ist nicht alles falsch, an Nutzungszeiten.
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content/pages/de/verein/handreichungen.md:33
Deutsch type: Plain text
Man sollte also Folgendes beachten: Zunächst einmal sollte man keine strikten Zeiten für die Nutzung des Internets aufstellen. Wenn das Kind ganz genau weiß, dass es z.B. von 13-14 Uhr am Computer sitzt, wird dies vielleicht eingeprägt und das Kind kann sich zwischen 13 und 14 Uhr auf nichts anderes konzentrieren. Des Weiteren wird dadurch der Freiraum bei der Vereinbarung von Terminen deutlich erschwert, da das Kind seine Internetzeit auch gerne nutzen würde. Sollte zu dieser Zeit die Nutzung des Internets vielleicht nicht möglich sein, wird das Kind dennoch berechtigterweise auf seiner Medienzeit bestehen.
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content/pages/de/verein/handreichungen.md:38
Deutsch type: Plain text
Wir empfehlen Eltern und Kindern, gemeinsam als Alternative zu strikten Nutzungszeiten lieber „Ausgleichszeiten“ einzuführen. Wenn sich das Kind beispielsweise eine Stunde lang sinnvoll beschäftigt, darf es eine halbe Stunde lang im Internet chatten o.Ä. Es ist auch in Ordnung, wenn ein Kind an einem Samstag mal mehr am Computer sitzt, wenn es den nächsten Sonntag komplett mit Freunden verbringt. Es ist außerdem zu unterscheiden, mit was sich das Kind am Computer beschäftigt. So sollte zwischen der Nutzung zu Unterhaltungszwecken und der Nutzung für schulische Zwecke oder der freiwilligen Weiterbildung unterschieden werden. Recherchen im Internet und das Lesen von Online-Artikeln ersetzen ja heute häufig das Lesen von Zeitungen oder Büchern.
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content/pages/de/verein/handreichungen.md:40
Deutsch type: Plain text
Wir empfehlen den Eltern den Kindern die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten aufzuzeigen und gemeinsam mit den Kindern Absprachen zu treffen, wie viel Zeit am Computer zu Unterhaltungszwecken genutzt werden darf. Zudem sollten Eltern ein Vorbild im Bezug auf Mediennutzung sein. Kinder werden mit Abmachungen eher einverstanden sein, wenn sie für alle gelten. Man sollte also nicht nur Regeln in Absprache mit dem Kind aufstellen, sondern als Elternteil auch einen sinnvollen Umgang mit Medien vorleben.