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Da die Dienste, die wir betreiben, mittlerweile sehr umfangreich sind, konnte das jedoch nicht so bleiben und wir haben uns entschlossen, mit Sponsorenunterstützung auf eigene Hardware in Colocation umzusteigen. Das bedeutet, dass wir nun einen eigenen Server im Rechenzentrum der portunity GmbH betreiben.
Damit der Anbieter der Online-Plattform bei einer Verfolgung helfen kann, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich sind alle Anbieter von Online-Plattformen an das Datenschutzrecht sowie das Brief- und Fernmeldegeheimnis gebunden. Eine Herausgabe von personenbezogenen Daten darf also nur auf richterliche Anordnung erfolgen (eine Anfrage der Schule oder gar der Polizei ohne richterliche Anordnung ist nicht ausreichend).
Damit ist die Nutzung von YouTube-Videos im Unterricht ohne rechtliche Bedenken möglich. Generell empfehlen wir dennoch, freie Inhalte von freien Plattformen zu verwenden sowie die Zustimmung zu fremden Nutuzngsbedingungen nicht verpflichtend für die Unterrichtsteilnahme zu machen.
Damit sollte dann bis 2020 ein Parallelbetrieb möglich sein. Dann endet der Support des WhatsApp-1.6-Protokolls auf Android 2.x, den yowsup benutzt.Bis dahin haben wir entweder einen WhatsApp-2.0-Hackday gemacht oder es haben ausreichend Menschen freie, dezentrale Kommunikationsdienste.