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Da die Dienste, die wir betreiben, mittlerweile sehr umfangreich sind, konnte das jedoch nicht so bleiben und wir haben uns entschlossen, mit Sponsorenunterstützung auf eigene Hardware in Colocation umzusteigen. Das bedeutet, dass wir nun einen eigenen Server im Rechenzentrum der portunity GmbH betreiben.
Damit der Anbieter der Online-Plattform bei einer Verfolgung helfen kann, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich sind alle Anbieter von Online-Plattformen an das Datenschutzrecht sowie das Brief- und Fernmeldegeheimnis gebunden. Eine Herausgabe von personenbezogenen Daten darf also nur auf richterliche Anordnung erfolgen (eine Anfrage der Schule oder gar der Polizei ohne richterliche Anordnung ist nicht ausreichend).