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Noch immer befinden sich fast alle Schulen im Distanzunterricht und Videokonferenzen sind weit verbreiteter und integraler Bestandteil des Unterrichtsgeschehens. Lernende und Lehrkräfte sammeln täglich neue Erfahrungen im Umgang mit den eingesetzten Werkzeugen, und die Nutzung unseres [solidarischen BigBlueButton-Hostings]({filename}2021-01-15_solidary-bbb-hosting.md)steigt.
Obwohl der Wunsch nach einer endgültigen Verfolgung von Vorfällen verständlicherweise groß ist, sollte eine Strafanzeige gut überdacht sein und mit einem gewissen Abstand durch Reflektion und Rücksprache mit Schulleitung und Schulsozialarbeit erfolgen.
Obwohl unsere zukünftigen Juniormitglieder Benedict und Kirill sich schon vorher mit ähnlichen Themengebieten beschäftigt hatten, war die FOSDEM ihre erste Teilnahme an einer FOSS-Konferenz.
Schlussendlich sollte dann an einer ähnlichen Grenze wie in Präsenz eine Linie gezogen werden: Beispielsweise wäre es eher unüblich, eine einzelne Beleidigung im Unterricht zur Anzeige zu bringen; oft werden im Einzelfall auch noch keine disziplinarischen Maßnahmen ergriffen. Anders kann das bei gezielten Beleidigungen gegen religiöse oder politische Sichtweisen, biologische Eigenschaften oder den ethnischen Hintergrund aussehen; definitiv umgehend und mit uneingeschränkter Härte verfolgt werden sollten Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung, sexuelle Belästigung oder sexueller Missbrauch.
Schnelle Lösungen sind momentan nötig, um ausfallenden Unterricht abzufangen oder einfach den Kontakt mit Schülerinnen und Schülern zu halten.Dabei ist es verständlich, dass Lehrkräfte nicht zusätzlich die Energie aufbringen können, jedes einzelne Angebot genau zu prüfen und Dienste ausgiebig zu testen.