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Eltern dürfen keine Willenserklärung im Namen der Kinder abschließen, wenn aus dieser Willenserklärung nicht nur Vorteile entstehen. Dies gilt auch, wenn Kinder nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig sind. Der Kindeswille ist in jedem Fall zu berücksichtigen. Im Artikel 12 der UN-Konvention über die Rechte der Kinder steht:
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Zeichenketteninformationen

Beschreibung der Ausgangszeichenkette
type: Plain text
Markierungen
md-text, read-only
Ort der Ausgangszeichenkette
content/pages/de/Paedagogisches-Konzept/mediennutzung.md:133
Alter der Zeichenkette
vor 3 Jahren
Zuletzt aktualisiert
vor einem Jahr
Alter der Ausgangszeichenkette
vor 3 Jahren
Übersetzungsdatei
po/pelican-website.pot, Zeichenkette 103