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Nicht zuletzt spielt auch eine Rolle, wie groß die Wahrscheinlichkeit einer Strafverfolgung wäre, z.B. durch das Unterschreiten des Strafmündigkeitsalters.
Damit der Anbieter der Online-Plattform bei einer Verfolgung helfen kann, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich sind alle Anbieter von Online-Plattformen an das Datenschutzrecht sowie das Brief- und Fernmeldegeheimnis gebunden. Eine Herausgabe von personenbezogenen Daten darf also nur auf richterliche Anordnung erfolgen (eine Anfrage der Schule oder gar der Polizei ohne richterliche Anordnung ist nicht ausreichend).
Allerdings kann der Anbieter natürlich jederzeit um Rat gebeten werden. Ohne umfangreichen Servicevertrag und/oder ohne den notwendigen pädagogischen Hintergrund wird dies bei großen Anbietern kaum Erfolg haben; der Teckids e.V. bemüht sich jedoch, im Einzelfall beratend zur Seite zu stehen. In der Vergangenheit haben wir bspw. nach entsprechendem Hinweis und Recherche bei uns die Verursacher in weniger schlimmen Fällen auch direkt kontaktiert, ohne personenbezogene Daten herausgeben zu müssen.
Zusammenfassend möchten wir noch einmal betonen, dass zwischen Online- und Offline-Formaten in vielerlei Hinsicht nur geringe Unterschiede bestehen. Wir werben daher für einen reflektierten, unaufgeregeten Umgang mit Vorfällen und dafür, auf diese genau so im pädagogischen Rahmen einzugehen wie im regulären Schulalltag.
Unabhängig von einzelnen Vorfällen empfiehlt es sich, Themen wie Nutzung von Computersystemen, Datensicherheit, Konsequenzen der Weitergabe von Zugangsdaten, uvm. in einer Unterrichtseinheit mit externen Experten zu thematisieren.
Für Anfragen, die nicht direkt mit der Nutzung unserer Plattformen, sondern mit allgemeiner Beratung zusammenhängen, stehen das [schul-frei-Projekt](mailto:foss@teckids.org) für technische sowie die [pädagogische Koordination des LEOPARD-Projektes](mailto:paeda@teckids.org)zur Verfügung.
Gemeinsam mit einer Reihe anderer Orgnisationen hat unser Verein im Januar 2021 eine gemensame Stellungnahme mitgezeichnet, die das Kultusministerium Baden-Württemberg dazu aufruft, anstelle der geplanten Einführung von Microsoft 365 an allen Schulen im Bundesland freie und offene Software einzusetzen. Neben Datenschützern und Informatik-Verbänden stehen vor allem auch soziale Einrichtungen und Eltern- sowie Lehrervereinigungen hinter der Initiative.
Das Kultusministerium steht seit Bekanntwerde nder Pläne unter heftiger Kritik und versucht, trotz Weisungen von Behörden und vieler gegenstimmen, die Einführung zu forcieren.
Das gesamte Statement sowie die Liste der Mitzeichner finden sich auf der Website des Bündnisses unter <a href="https://unsere-digitale.schule"> unsere-digitale.schule </a> .
In der aktuellen Situation bieten viele proprietäre Anbieter verschiedene Produkte und Online-Plattformen kostenlos an oder bewerben diese sehr stark.Aus der Not heraus benutzen viele Schulen und Lehrkräfte ohne genaue Prüfung Dienste, die unter Umständen Gefahren bergen. Wir möchten dazu aufrufen, auch in der momentanen Notsituation wachsam zu sein und Anforderungen an Datenschutz und Privatsphäre zu beachten.
Schnelle Lösungen sind momentan nötig, um ausfallenden Unterricht abzufangen oder einfach den Kontakt mit Schülerinnen und Schülern zu halten.Dabei ist es verständlich, dass Lehrkräfte nicht zusätzlich die Energie aufbringen können, jedes einzelne Angebot genau zu prüfen und Dienste ausgiebig zu testen.
Während eine ganze Reihe von Projekten Unterstützung anbieten und ihre Dienste öffnen, nutzen auch kommerzielle Anbieter die Gelegnheit, Werbung zu machen oder unterbreiten gar Lockangebote, die sie unter normalen Bedingungen nicht unterbreiten würden. Hieraus erwachsen verschiedene Gefahren: